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Auszug:
"Die Affäre Tehlirian war auch von
zentraler Bedeutung für die Überle-
gungen des jüdisch-polnischen Juris-
ten Raphael Lemkin, der 1944 den Be-
griff „Genozid“ prägte. Schon der Stu-
dent Lemkin stellte seinem Professor
anlässlich des Berliner Prozesses ge-
gen Tehlirian die Frage: ‚Warum ist
der Mord an Millionen Menschen ein
geringeres Verbrechen als der an einem
einzelnen?“
Lemkin konnte sich mit zwei Din-
gen nicht abfinden: Zum einen, dass
eine Person allein die Bürde auf sich
genommen hat, für Gerechtigkeit zu
sorgen; zum anderen, dass das deut-
sche Gericht befunden habe, dass er
unzurechnungsfähig, also für seine
Tat nicht verantwortlich sei. Für ihn
war Tehlirian voll und ganz verantwort-
lich, mehr als irgendwer und mehr als
die internationale Gemeinschaft. Denn
die habe sich als unzurechnungsfähig
erwiesen, indem sie es zuließ, dass sich
Menschen, die so schwere Verbrechen
begangen hatten, der Justiz entziehen
konnten."
Razmig Keucheyan
Le Monde Diplomatique 25/01
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